19. September 2022

E-Sport - Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Wer mit seinem Team oder Orga im E-Sport den nächsten Schritt gehen möchte, stößt irgendwann auf die Frage der Anmeldung eines Gewerbes. Dabei wissen viele junge (und alte) CEOs gar nicht, ab wann ein Gewerbe angemeldet werden muss oder was dabei zu beachten ist. Dieser Blogbeitrag behandelt daher die wichtigsten Fragen zum Thema Gewerbeanmeldung im E-Sport.

Lesedauer ca. 5 Minuten (940 Wörter)

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Es gibt viele junge Teams und Organisationen, die den Schritt Richtung Professionalisierung wagen wollen. Mit der Professionalisierung im E-Sport setzen sich oftmals Teams auseinander, die ohnehin schon gut organisiert sind und an Turnieren mit Preisgeldern teilnehmen oder die bereits erste Verträge mit Sponsoren und Partnern abgeschlossen haben. Jedenfalls verfügen diese ambitionierten Teams über regelmäßige Einnahmen. Wenn sich diese Teams dann professionalisieren wollen, stellt sich neben der Gründung eines Unternehmens oder eines Vereins (Link) zwangsläufig die Frage, ob ein Gewerbe angemeldet werden muss.

Doch warum muss ein Gewerbe überhaupt angemeldet werden? Was ist dabei zu beachten? Und welche Kosten entstehen? Diese und weitere wichtige Fragen rund um das Thema Gewerbeanmeldung im E-Sport werden in diesem Blogbeitrag behandelt.

Was bedeutet Gewerbefreiheit?

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Das bedeutet zunächst, dass es jedem/jeder erlaubt ist, sich mit einer Geschäftsidee selbstständig zu machen (vorausgesetzt, es handelt sich um eine legale Tätigkeit – Kopfgeldjäger ist zum Beispiel keine legale Tätigkeit). Das ergibt sich aus § 14 der Gewerbeordnung. Wer sein E-Sport-Team oder seine Orga professionalisieren möchte, benötigt also genau genommen keine Erlaubnis. Vielmehr wird dem Gewerbeamt durch die Gewerbeanmeldung einfach mitgeteilt, dass ein Gewerbe betrieben werden soll. Nach der Anmeldung gibt es dann den begehrten Gewerbeschein.

Warum muss ein Gewerbe angemeldet werden, wenn ich den Gewerbeschein sowieso erhalte?

Der Grund liegt darin, dass bestimmte Tätigkeiten, die sensible Bereiche berühren, einer besonderen Zulassung unterliegen. Gemeint sind bspw. Sicherheitsdienste, Spielhallen oder „Tanzlustbarkeiten“ (ja, so steht es tatsächlich in § 33b der Gewerbeordnung). Damit das Gewerbeamt prüfen kann, ob ein Gewerbe mit Zulassungspflichten vorliegt, muss jede Tätigkeit zunächst angemeldet werden.

Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe anmelden muss jeder/jede, der/die die folgenden Voraussetzungen allesamt erfüllt:

  • selbstständige Tätigkeit
  • dauerhafte Tätigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Teilnahme am Wirtschaftsverkehr

Die selbstständige Tätigkeit bedeutet, dass der CEO o. Ä. das Team/die Orga eigenverantwortlich und nicht als Arbeitnehmer eines anderen führen muss. Dauerhaftigkeit ist gegeben, wenn die Tätigkeit auf Dauer aufgenommen werden soll. Eine Mindestdauer existiert zwar nicht. Wer sich aber für eine unbestimmte Zeit professionalisieren möchte, ist dauerhaft tätig.

Die Gewinnerzielungsabsicht liegt vor, wenn mit der Tätigkeit das Ziel verfolgt wird, Einnahmen zu generieren. Dabei ist es unerheblich, ob tatsächlich auch Einnahmen erzielt werden. Entscheidend ist die entsprechende Absicht dazu. Die Teilnahme am Wirtschaftsverkehr soll sicherstellen, dass zum Beispiel die eigene oder die familiäre Vermögensverwaltung keiner Gewerbeanmeldung bedürfen.

Also muss ich immer ein Gewerbe anmelden?

Ein Beispiel: Eine anmeldepflichtige Tätigkeit liegt vor, wenn Werbebanner auf einer Webseite geschaltet werden. Denn hierdurch wird die Absicht deutlich, Einnahmen erzielen zu wollen. Um daher auf Nummer sicher zu gehen, sollten junge und alte CEO als Faustregel davon ausgehen, dass praktisch immer eine gewerbliche Tätigkeit gegeben ist, wenn ein E-Sport-Team oder eine Organisation professionalisiert werden soll.

In Zweifelsfällen oder wenn jemand partout keine Gewerbeanmeldung möchte, sollte er/sie sich mit einem Anwalt austauschen oder mit der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK).

Wie funktioniert die Gewerbeanmeldung? Welche Kosten entstehen?

Das Gewerbe wird entweder beim Gewerbeamt oder beim Ordnungsamt angemeldet. Das ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Zur Anmeldung muss ein Formular ausgefüllt werden. Das Formular ist frei zugänglich (Link). Zudem werden unter dem Link Hilfen bei der Antragstellung gegeben.

Mitzubringen sind zudem die Anmeldgebühr, die zwischen 20 und 50 Euro liegt, sowie ein Ausweisdokument. Wichtig sind auch der Name des (Einzel-)Unternehmens bzw. des Vereins und die Beschreibung der anzumeldenden Tätigkeit. Wer sich mit anderen Mates zusammentut, um ein professionelles Team aufzubauen, der hat zumindest (auch unbewusst) schon eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet. Eine bestimmte Rechtsform ist aber nicht vorgeschrieben! Es muss also keine GmbH o. Ä. gegründet werden, um ein Gewerbe anzumelden.

Als Beschreibung der Tätigkeit könnte folgender Passus verwendet werden:

Aufbau eines professionellen E-Sport-Teams – Teilnahme an E-Sport-Turnieren – (ggf.) Transfers von E-Sportlern„.

Inhaltlich gibt es fast keine Beschränkungen. Es sollte lediglich darauf geachtet werden, die Tätigkeit möglichst genau zu beschreiben.

Welche Pflichten entstehen mit der Gewerbeanmeldung?

Zunächst entsteht mit der Anmeldung des Gewerbes eine Mitgliedschaft in der örtlichen IHK. Die IHK erhebt Mitgliedsbeiträge, die bestimmt werden durch die Faktoren Umsatz, Existenzgründer, Eintragung im Handelsregister etc. Die wichtigere Pflicht ist allerdings die Entrichtung von Gewerbesteuer. Die Höhe der Gewerbesteuer hängt vom jeweiligen Hebesatz der Gemeinde ab. Wer jedoch weniger als 24.500 € Umsatz pro Jahr erwirtschaftet, kommt in den Genuss des Freibetrages: Es muss dann keine Gewerbesteuer gezahlt werden. Wer darüber liegt, zahlt auch erst Gewerbesteuer ab einem Umsatz von 24.501 (bzw. 24.500,01) €.

Was passiert, wenn ich ein Gewerbe betreibe, ohne es anzumelden?

Wer eine gewerbliche Tätigkeit ausführt, ohne diese beim Gewerbeamt angemeldet zu haben, dem drohen verschiedene Konsequenzen. Relevant ist zunächst, dass hierdurch eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, die mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € geahndet werden kann.

Zudem kämen Steuerrückzahlungen in Betracht. Insbesondere die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer würden für die Vergangenheit in voller Höhe festgesetzt werden. Besonders empfindlich kann sich aber das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz auswirken. Es sieht vor, dass bei einem Verstoß gegen § 14 der Gewerbeordnung eine Geldbuße bis zu 50.000 € verhängt werden darf.

Fazit

Wer mit seinem Team oder seiner Orga bereits über regelmäßige Einnahmen aus dem E-Sport verfügt, sollte ein entsprechendes Gewerbe anmelden. Dass die Gewerbeanmeldung nicht schwierig und kostengünstig ist, wurde in diesem Beitrag erläutert. Wer darüber hinaus guten Rat benötigt, der kann sich an das Gewerbeamt bzw. Ordnungsamt in der Gemeinde richten oder an die örtliche IHK.

Abschließend möchte ich noch einmal meine Bitte wiederholen und um Feedback in Form von Likes, Follows, Kommentaren, Teilen oder Retweets in den Sozialen Medien bitten, wenn Dir der Beitrag gefallen hat. Denn nur durch Ihre Reichweite kann E-Sportrecht.de weiter kostenlos angeboten werden.

Dr. Oliver Daum, Anwalt im E-Sport (Kiel)

*Du bist CEO eines Teams oder einer Orga im E-Sport und interessierst Dich für das Thema Gewerbeanmeldung? Dann nimm gerne unter info@e-sportrecht.de Kontakt zu mir auf. Bei Bedarf halte ich auch Vorträge zu diesem und anderen Themen im E-Sport. Komm‘ einfach auf mich zu!

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