14. August 2023

Prozessbericht zum neuen Urteil im E-Sport

Es gibt ein neues Urteil zum E-Sportrecht in Deutschland. Das Besondere daran: Es ist mutmaßlich erst das zweite Urteil in Deutschland, in dem es ausdrücklich um E-Sport geht. In dem Verfahren ging eine Organisation gegen einen ihrer ehemaligen E-Sportler vor. Er sollte eine Vertragsstrafe von 5.000 € zahlen. Doch mein Mandant weigerte sich. Die Organisation klagte schließlich und verlor den Prozess. Unsere Argumente, die Klausel und wie teuer das Verfahren insgesamt war, stehen in diesem Beitrag.

Lesedauer: 4 Minuten (ca. 930 Wörter)

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Es ist mutmaßlich erst das zweite Urteil eines deutschen Gerichts, das ausdrücklich von E-Sport handelt (wenn ich meinen Recherchen vertrauen darf). Das Verfahren ist zudem ein weiteres Zeichen für das Voranschreiten der Professionalisierung im E-Sport (die im E-Sport durchaus ein Problem darstellen kann). Schließlich wurden rechtsstaatliche Wege eingeschlagen, um einen Konflikt zu lösen. Das ist der klagenden Organisation durchaus zugute zu halten. Am Ende überwiegen jedoch die Unklarheiten darüber, weshalb es überhaupt zu der Klage gekommen ist.

Die Vorgeschichte

Es begann im Jahr 2020. Mein Mandant war semi-professioneller E-Sportler in Rocket League und auf dem Sprung in den Profi-Bereich. Die Organisation, mit Sitz in Berlin, verfolgte ambitionierte Ziele und nahm u. a. meinen Mandanten unter Vertrag, um diese Ziele zu erreichen. Vereinbart wurde auch eine monatliche Vergütung von 450 €. Doch so weit sollte es nicht kommen. Denn nach nur einem Monat trennten sich beide Parteien zum Jahresende 2020 wieder.

Im Januar 2021 postete mein Mandant bei Twitter über seine Erfahrungen mit kleineren Organisationen im E-Sport. Der Tweet wurde anonym gehalten und ließ keinerlei Rückschlüsse auf die Organisation zu. Dennoch fühlte sich das Management angesprochen und wertete den Tweet als „widerrechtlich verunglimpfende Aussage“, wie es später in der Klageschrift stand. Die Organisation beauftragte daraufhin einen Anwalt mit der Prüfung des Sachverhalts.

Die Vertragsstrafenklausel

Wesentlicher Bestandteil des Verfahrens war die Vertragsstrafe, die im Spielervertrag vereinbart war. Der Wortlaut der Klausel lautete wie folgt:

Die Organisation behält sich zudem vor, eine Entschädigungszahlung wegen sämtlichen Arten von Image-Schäden in Höhe des voraussichtlichen Schadens, aber mindestens von 5000€, vom Spieler zu fordern.

Die Organisation sah den Tweet, und eine im weiteren Verlauf des Verfahrens immer weniger relevantere Handlung, als Image-Schaden im Sinne der Klausel an. Daher verlangte die Organisation im Juli 2021 per 3-seitigem Anwaltsschreiben die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 €.

Mein Mandant, der zunächst von einer anderen Kanzlei vertreten wurde und erst später wechselte, lehnte die Zahlung ab. Über ein Jahr später, im September 2022, entschied sich die Organisation offenbar, Klage einzureichen. Zum Klageverfahren wurde ich dann mandatiert.

Die Klageschrift

Die Organisation hatte die Klage zunächst beim falschen Gericht erhoben. Das hatte den Hintergrund, dass in dem Spielervertrag eine Gerichtsstandsvereinbarung aufgenommen war. Die Gerichtsstandsvereinbarung war jedoch unwirksam. Daher verzögerte sich das Verfahren am Anfang erheblich. Nachdem die Klage schließlich beim richtigen Gericht angelangt war, galt es, den Vorwurf der Organisation – mein Mandant habe durch seinen Tweet den Tatbestand der Vertragsstrafenklausel erfüllt – zu entkräften. Neu war allerdings, dass in der Klageschrift nunmehr auch auf einen Sponsorenvertrag in Höhe eines 5-stelligen Betrages verwiesen wurde, der aufgrund des Verhaltens meines Mandanten nicht zustande gekommen sein soll.

Mein Mandant und ich besprachen uns und legten die Verteidigungsstrategie fest. Wir beantragten vollumfängliche Klageabweisung und sammelten unsere Gegenargumente (aus taktischen Gründen können in diesem Blogbeitrag nicht alle Argumente offengelegt werden). Zunächst war es wichtig, dass sich mein Mandant zum Zeitpunkt des Tweets nicht mehr unter Vertrag befand. Weiter waren wir der Meinung, dass die Organisation zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht mehr existierte. Und wer nicht existiert, kann auch keine Klage erheben. Schließlich vertraten wir die Ansicht, dass die Vertragsstrafenklausel zu unbestimmt war und deshalb unwirksam. Eine Klausel zu Vertragsstrafen muss im Vorfeld genau festlegen, welches Verhalten unzulässig ist und die Vertragsstrafe auslöst.

Die mündliche Verhandlung und das Urteil

Die mündliche Verhandlung, an der mein Mandant und ich per Videoschaltung teilgenommen haben, fand schließlich im Mai 2023 statt, Im Vorfeld wurden bereits anwaltliche Schriftsätze ausgetauscht. Zu Beginn der Verhandlung wies das Gericht erfreulicherweise darauf hin, dass die Klage wohl abzuweisen sei, weil die Vertragsstrafenklausel zu unbestimmt und damit unwirksam sei. Damit folgte das Gericht unserer Rechtsauffassung. Dem Anwalt der Organisation wurde noch die Gelegenheit gegeben, das Gericht durch eine andere Rechtsansicht umzustimmen. Doch am Ende blieb es dabei, dass die Klage abgewiesen wurde und mein Mandant das Verfahren gewonnen hat.

Als erste Folge des Urteils erhält die Organisation also keinen Betrag von 5.000 € von meinen Mandanten. Zudem hat die Organisation die eigenen Anwaltskosten zu tragen. Diese belaufen sich in der Regel auf ca. 1.300 €. Weiter hat die Organisation die Gerichtskosten von 483 € sowie Anwaltskosten meines Mandanten in Höhe von ca. 1.010 € zu stemmen. Insgesamt sind Kosten in Höhe von ca. 2.800 € angefallen. Für die Organisation war das ein teurer Fehlversuch.

Fazit

Lässt sich ein Fazit oder eine Lehre aus dem Verfahren ziehen? Mein Mandant zumindest, der im Laufe des Verfahrens obendrein noch Weltmeister in Rocket League wurde, dürfte sich darin bestätigt sehen, Zahlungsforderungen (gerade im E-Sport) immer erst prüfen zu lassen. Dies gilt selbst dann, wenn die Forderung auf den ersten Blick berechtigt erscheint.

Für die klagende Organisation war es hingegen ein Minusgeschäft. Sie erhielt nicht die gewünschten 5.000 € und muss sogar noch 2.800 € draufzahlen. Juristisch betrachtet war die Ausgangsposition der Organisation – meiner fernen(!) Einschätzung nach – nicht gerade vielversprechend. Und dennoch wurde das Verfahren bis zum Ende betrieben. Das war entweder konsequent. Oder die Erfolgsaussichten der Klage wurden falsch eingeschätzt. Oder die Organisation verband mit der Klage insgeheim weitere Ziele als die Zahlung einer Vertragsstrafe.

Jedenfalls ist die Rechtsmittelfrist mittlerweile abgelaufen. Das Urteil ist rechtskräftig (AG Wildeshausen, Urteil vom 6. Juli 2023, Az: 4 C 31/23).

Abschließend möchte ich noch einmal meine Bitte wiederholen und um Feedback in Form von Likes, Follows, Kommentaren, Teilen oder Retweets in den Sozialen Medien bitten, wenn Dir der Beitrag gefallen hat. Denn nur durch die Reichweite kann der Blog auf E-Sportanwalt.de weiter kostenlos angeboten werden.

Dr. Oliver Daum, Anwalt im E-Sport (Kiel), Fachanwalt IT-Recht, zertifizierter Datenschutzbeauftragter (IHK Kiel)

*Du bist im E-Sport Manager, Coach, Sportler oder Funktionär und hast Fragen zum E-Sportrecht? Dann nimm gerne unter info@e-sportanwalt.de Kontakt zu mir auf. Bei Bedarf halte ich auch Vorträge zu diesem und anderen Themen im E-Sport. Komm‘ einfach auf mich zu!

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