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21. April 2025

Die neue E-Sport-Definition des ESBD

Im Dezember 2024 hat der E-Sport-Bund Deutschland („ESBD“) eine neue Definition von E-Sport verabschiedet. Das neue Verständnis ist seitdem nicht nur für die Organe und Mitglieder des ESBD verbindlich. Vielmehr soll die aktualisierte Definition auch wieder vom Gesetzgeber übernommen werden. Das setzt jedoch voraus, dass der Vorschlag des ESBD wenig bis keinen Anlass zur Kritik bietet. Ob das gelungen ist, wird in diesem Blogbeitrag nachgegangen. Im Zentrum steht dabei die Frage: Was ist ein Computerspiel?

Lesedauer: 4 Minuten (ca. 860 Wörter)

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Auf seiner letzten Mitgliederversammlung im Dezember 2024 hat sich der ESBD eine neue Definition von „E-Sport“ gegeben. Das ist erfreulich, weil der Verband damit einen Beitrag zur Entwicklung des Begriffs leistet. Mit der neuen Definition ging zugleich eine strukturelle Änderung einher: War die Definition von E-Sport bis dahin noch ausdrücklich in der ESBD-Satzung verankert, wurde sie dieses Mal lediglich als Beschluss verabschiedet. An der Verbindlichkeit der neuen Definition ändert sich hierdurch allerdings nichts. Denn auch Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind für die Organe und Mitglieder des ESBD verbindlich.

Die alte Definition des ESBD hatte von 2018-2024 Bestand und war einer der ersten tauglichen Ansätze zur Beschreibung des elektronischen Sports in Deutschland. Die alte Definition lautete:

eSport ist der unmittelbare Wettkampf zwischen menschlichen Spielern und Spielerinnen unter Nutzung von geeigneten Video- und Computerspielen an verschiedenen Geräten und auf digitalen Plattformen unter festgelegten Regeln.

Diese Begriffsbestimmung ließ jedoch viele Fragen offen (eine Analyse zur alten Definition findet Ihr hier), weshalb sie berechtigter Kritik ausgesetzt war. Hierauf reagierte der ESBD nun mit dem neuen Definitionsvorschlag.

Die neue E-Sport-Definition des ESBD

Gemäß den Erläuterungen des Verbandes zur E-Sport-Definition ist das neue Begriffsverständnis geeignet, von „Gesetzgebern im Rahmen der rechtssetzenden Tätigkeit verwendet“ zu werden. Das setzt allerdings allgemein voraus, dass die Definition möglichst keinen Anlass zur Kritik bietet. Ob das gelungen ist, wird in diesem Blogbeitrag analysiert. Zunächst heißt die neue Definition des ESBD wie folgt:

E-Sport ist der Wettkampf zwischen Menschen auf der virtuellen Ebene eines Computerspiels.

Zusammengefasst besteht die neue Definition aus drei Kernelementen:

1. Menschen
2, Wettkampf
3. Computerspiel

Das Merkmal „Menschen“ stellt sicher, dass E-Sport nur sein kann, wenn Computerspiele von Menschen bedient werden, die gegeneinander antreten. Menschen vs. Künstlicher Intelligenz ist also kein E-Sport. Unter „Wettkampf“ ist der Leistungsvergleich in Wettbewerbsstrukturen zu verstehen. Hierfür ist es u. a. erforderlich, dass ein transparentes System zur Leistungsbewertung vorliegt. Beide Kernelemente stellen im Ergebnis keine großen Probleme dar. Anders sieht es hingegen mit „Computerspiel“ aus.

"auf der virtuellen Ebene eines Computerspiels"

Aus juristischer Sicht ist nämlich zunächst unklar, was ein „Computerspiel“ ist. Dieses Wort ist bisher nicht verbindlich definiert worden und kann daher unterschiedliche Bedeutungen haben. Der ESBD versteht hierunter eine Software, „deren im Herstellungsprozess intendierte Kernfunktion die Unterhaltung ist (Selbstzweck) oder die noch andere Nebenzwecke oder gar einen abweichenden Hauptzweck hat, soweit es entsprechender Unterhaltungselemente zur Erreichung dieser bedarf“. Kurzum: ein Computerspiel ist eine Software, die Unterhaltungszwecken dient. Doch dieses Verständnis eröffnet einen sehr weiten Anwendungsbereich, der neben Computerspiele auch Videos und Memes sowie Lernsoftware erfasst. Vom Computerspiel in seiner umgangssprachlichen Bedeutung rücken diese Beispiele weit ab.

Genau genommen ist bereits das Wort „Spiel“ nicht abschließend geklärt. Denn in der Spielewissenschaft existiert eine Vielzahl von Definitionsansätzen für „Spiel“, wobei keinem eine allgemeine Verbindlichkeit zukommt. Wenn also schon mit dem Spiel der Kern der Bedeutung von „Computerspiel“ vage ist, wirkt sich diese Ungenauigkeit zwangsläufig auf „Computerspiel“ aus.

Excel Esports ist kein E-Sport

Einen weiteren Kritikpunkt bildet der Zusatz „auf der virtuellen Ebene“ eines Computerspiels. Hierbei drängt sich die Frage auf, was die virtuelle Ebene eines Computerspiels ist. Ist das Betreiben eines Computerspiels nicht immer virtuell, weshalb es sich um eine redundante Bezugnahme handelt? Oder existieren in einem Computerspiel eine virtuelle und eine nicht-virtuelle Ebene? Die Erläuterungen des ESBD enthalten hierzu leider keine Erklärungen.

Weiter führt die Verwendung von „Computerspiel“ auch zu einer Verengung des E-Sports. Denn hierdurch werden wichtige Ausprägungen wie Excel Esports  von vornherein ausgeschlossen – Microsoft Excel ist bekanntlich ein Office-Programm der Tabellenkalkulation und kein (wie auch immer zu verstehendes) Computerspiel. Warum der ESBD mit dieser bewussten Entscheidung Excel Esports aus dem E-Sport ausdrücklich ausklammert, ist unklar.

Bei einem Vergleich zwischen der alten und der neuen Definition fällt schließlich auf, dass die Bezugnahme zu „unter festgelegten Regeln“ ersatzlos gestrichen wurde. Die Bezugnahme ist aber essentiell, da hiermit verdeutlicht wird, dass der Ermittlung des Siegers ein System der Leistungsbewertung unterliegt, das obendrein transparent ist.

Fazit

Die neue Definition des ESBD ruft aufgrund der Implementierung von „auf der virtuellen Ebene eines Computerspiels“ hörbare Kritik hervor. Eine Definition von E-Sport sollte den Zweck verfolgen, alle gegenwärtigen Ausprägungen des elektronischen Sports zu erfassen und insbesondere geeignet sein, auch zukünftige Entwicklungen aufzunehmen. Auch wenn „Computerspiele“ in einer E-Sportdefinition zunächst intuitiv und naheliegend erscheinen, wird ein holistischer Zweck mit der Verengung des E-Sports auf „Computerspiele“ praktisch nicht erfüllt.

Als Alternative schlage ich folgende Definition vor:

E-Sport ist der Wettkampf zwischen Menschen mittels Computerprogrammen nach vereinbarten Regeln.“ (weitere Infos hierzu unter diesem Link)

Trotz aller Kritik bleibt es gleichwohl dabei, dass die Initiative des ESBD, mit einem neuen Definitionsvorschlag die Gestaltung des E-Sportrechts in Deutschland weiter voranzutreiben, ohne Weiteres begrüßenswert ist. Es sollte ohnehin zum Selbstverständnis des Verbandes gehören, neben politischen und gesellschaftlichen Impulsen auch an der Entwicklung dieses besonderen Teilbereichs des E-Sports mitzuwirken.

Abschließend möchte ich noch einmal meine Bitte wiederholen und um Feedback in Form von Likes, Follows, Kommentaren, Teilen oder Retweets in den Sozialen Medien bitten, wenn Dir der Beitrag gefallen hat. Denn nur durch die Reichweite kann der Blog E-Sportrecht.de weiter kostenlos angeboten werden.

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Dr. Oliver Daum, Anwalt im E-Sport (Kiel), Fachanwalt IT-Recht, Datenschutzbeauftragter (IHK), IT-Sicherheitsbeauftragter (IHK)

*Du bist Journalist, Funktionär oder Entscheidungsträger im E-Sport und hast Fragen zur Definition von E-Sport? Dann nimm gerne unter info@e-sportanwalt.de Kontakt zu mir auf. Bei Bedarf halte ich auch Vorträge zu diesem und anderen Themen im E-Sport. Komm‘ einfach auf mich zu!

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