23. Januar 2023

E-Sport - Das Hausrecht des Veranstalters

Turnierveranstalter stehen manchmal vor dem Problem, dass Spieler cheaten oder andere beleidigen. Dann stellt sich die Frage, wie mit diesen Unsportlichkeiten und Fehlverhalten, das auch von Besuchern ausgehen kann, umzugehen ist. Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass Veranstaltern ein virtuelles Hausrecht zusteht. Welche Maßnahmen ergriffen werden können und welche Rechtsschutzmöglichkeiten unschuldig Betroffene haben, steht in diesem Blogbeitrag.

Lesedauer: ca. 4 Minuten (800 Wörter)

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Wer ein Turnier im E-Sport veranstaltet, dem steht ein Hausrecht zu. Das bedeutet zunächst, dass der Veranstalter darüber entscheiden kann, ob jemand, und falls ja, wer Zugang zu seinen Räumen erhält. Dazu kann der Veranstalter Regeln aufstellen, die die anwesenden Spieler und Besucher einzuhalten haben. Wer sich nicht an diese Hausordnung hält, läuft Gefahr, vom Veranstalter mit einem Hausverbot belegt zu werden. Diese allgemein bekannten Reglungen dürften nachvollziehbar sein und gelten sicher für Offline- bzw. Präsenzturnieren. Doch es gibt auch ein virtuelles Hausrecht für Onlineturniere.

Wer ein Internetforum oder einen Onlineshop betreibt oder eben ein Onlineturnier im E-Sport veranstaltet, dem steht ein virtuelles Hausrecht zu. Das ist mittlerweile durch zahlreiche Gerichtsurteile anerkannt. Doch wie lässt sich ein Hausrecht für den virtuellen Raum genau begründen? Und welche genauen Rechte und Pflichten hat ein Veranstalter? Auch interessant ist die Frage, ob es gegen den Veranstalter Rechtsschutzmöglichkeiten gibt. Dieser Blogbeitrag gibt Antworten.

Hausrecht auf fremden Servern

Das OLG München hatte bereits 2015 festgestellt, dass den Betreibern von Onlinespielen (World of Warcraft und Diabolo III) ein virtuelles Hausrecht zusteht. Grundsätzlich begründet sich das Hausrecht auf dem Eigentumsrecht: Demnach kann jeder, der Eigentümer einer Sache ist, entscheiden, wer hierauf Zugriff erhält. Wer also Eigentümer von Servern ist, der bestimmt, wer sich darauf aufhalten darf. Oftmals nutzen die Veranstalter von E-Sport-Wettbewerben jedoch keine eigenen Server, sondern mieten oder leihen sich die entsprechende Infrastruktur. Doch auch diesen Veranstaltern steht ein virtuelles Hausrecht zu.

Wer fremde Server nutzt, dem vermittelt das sog. Besitzrecht das virtuelle Hausrecht. Eigentum und Besitz werden umgangssprachlich häufig gleich verwendet, doch beide Begriffe meinen etwas Unterschiedliches: Wer sich meine Switch leiht, wird Besitzer der Switch. Ich bleibe aber Eigentümer. Bekomme ich die Switch zurück, werde ich wieder Besitzer – Eigentümer war ich ohnehin die ganze Zeit. Wer beispielsweise Admin eines Raumes auf dem Discord ist, dem steht auch das virtuelle Hausrecht aufgrund Besitz zu.

Da Eigentum und Besitz eigentlich nur bei körperlichen Gegenständen bestehen, und virtuelle Räume keinen körperlichen Gegenstand darstellen (Server sind was anderes), sprechen Juristen von einer analogen Anwendung der Gesetze.

Hausordnung für E-Sportler

Besteht demnach ein virtuelles Hausrecht, macht es in der Praxis keinen Unterschied mehr, ob der Veranstalter Eigentümer oder Besitzer ist. Ihm steht eine Handvoll von Befugnissen zu, von denen er u. U. sogar Gebrauch machen muss. Bei dem Hausrecht handelt es sich um einen sog. Abwehranspruch. Das meint, dass ein Spieler im Turnier gesperrt werden darf, wenn er zum Beispiel cheatet, einen Bot einsetzt oder sich sonst wie in unfairer Weise einen Vorteil verschaffen will. Das Hausrecht geht sogar so weit, dass Spieler, die sich im Vorfeld unfair verhalten haben, gar nicht erst zum Turnier zugelassen werden müssen.

Die Veranstalter können eine Hausordnung oder Netiquette erlassen, die nichts anderes darstellen als Nutzungsbedingungen und damit Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) sind. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung, können Sanktionen gegen Spieler und Besucher ausgesprochen werden. Dies gilt selbst bei Verstößen gegen eine Netiquette. Kollektivstrafen sind aber meiner Meinung nach nicht zulässig (Link).

Beschränktes Hausrecht im E-Sport

Wenn ein Spieler andere Personen beleidigt, rassistische, sexuelle oder ehrverletzende Äußerungen tätigt, könnte für den Veranstalter sogar die Pflicht entstehen, einzuschreiten. Nämlich dann, wenn die Rechtsverletzung offensichtig ist oder der Veranstalter einen eindeutigen Hinweise erhält. Das Recht, Maßnahmen gegen den Spieler zu ergreifen, hat der Veranstalter allemal. Das gleiche gilt bei Besuchern: Wenn diese etwa andere Personen im Chat beleidigen oder verbotene oder strafrechtlich relevante Inhalte teilen, können diese ausgeschlossen werden – vielleicht müssen sie es sogar.

Zu beachten ist jedoch, dass der Veranstalter gewisse rechtliche Grenzen einzuhalten hat und keinesfalls willkürlich handeln darf. So verlangt beispielweise das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine sachliche Begründung dafür, wenn ein Spieler nicht zum Turnier zugelassen wird. Besteht eine Hausordnung oder Netiquette, müssen diese Regeln der AGB-Kontrolle standhalten. Das gilt insbesondere, wenn ein Start- bzw. Eintrittsgeld verlangt wird. Wird ein Spieler oder Besucher also auf Grund einer unzulässigen Regeln gesperrt oder ausgeschlossen, könnte dieser auf Teilnahme bzw. Zugang zum Wettbewerb klagen. Den Veranstalter auf Schadensersatz in Haftung zu nehmen, ginge selbstverständlich auch – ist in der Rechtspraxis aber mitunter schwierig zu begründen.

Fazit

Wer demnach semi-professionelle oder professionelle Turniere im E-Sport veranstaltet, sollte vorab Regeln für Spieler und Besucher formulieren. Zwar besteht das virtuelle Hausrecht auch ohne eigene Regelungen. Doch eine Hausordnung oder eine Netiquette erlaubt einen klareren und detaillierteren Verhaltenskatalog. Das macht es für alle Beteiligten einfacher, sich rechtskonform zu verhalten und ein erfolgreiches Turnier zu erleben.

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Dr. Oliver Daum, Anwalt im E-Sport (Kiel)

*Du bist Veranstalter oder Funktionär im E-Sport und interessierst Dich für das virtuelle Hausrecht? Oder Du möchtest Dich hierzu austauschen? Dann nimm gerne unter info@e-sportrecht.de Kontakt zu mir auf. Bei Bedarf halte ich auch Vorträge zu diesem und anderen Themen im E-Sport. Komm‘ einfach auf mich zu!

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