Wie E-Sport-Teams Steuern zahlen und sparen

Teams im E-Sport können mitunter beträchtliche Gewinne einfahren, die sich aus Preisgeldern, Merchandising oder Sponsoring ergeben. Dies lockt natürlich auch das Finanzamt an, das ein Stück vom Kuchen abhaben möchte. Wer also ein Team im professionellen E-Sport führt oder Breitensport betreibt und Steuern sparen möchte, sollte weiterlesen.

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Wer ein professionelles E-Sport-Team gründen und aufbauen oder im Breitensport aktiv sein möchte, dem stehen mehrere Unternehmensformen zur Verfügung. Anhand der vielen bereits bestehenden E-Sportteams kann eine praktische Vorauswahl getroffen werden: Denn viele Teams haben sich entweder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als Unternehmergesellschaft (UG) bzw. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder als eingetragenen Verein (e. V.) organisiert.

Spätestens wenn die ersten Einnahmen generiert werden, sollten gut geführte E-Sport-Teams berücksichtigen, dass sie Steuern zahlen müssen. Welche Steuern zu zahlen sind, hängt von der gewählten Unternehmensform ab. Zu denken ist jedenfalls immer an die Einkommen-, und Gewerbesteuer sowie die Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer. Dieser Beitrag hilft die Besteuerung von E-Sportteams besser zu verstehen, indem er einen kleinen Überblick gibt.

Die Besteuerung der E-Sport-GbR

Bei einer GbR kommen die Einkommensteuer und Gewerbesteuer in Betracht. Das Besondere bei einer GbR im E-Sport ist, dass nicht die GbR besteuert wird, sondern die dahinterstehenden Privatpersonen.

Die Einnahmen der Privatpersonen aus der E-Sport-GbR unterliegen zunächst der Einkommensteuer. Das ist der Fall, wenn das Team regelmäßig Einkünfte einfährt und der Teamchef, also ein Gesellschafter, auch Einkünfte erzielen will (sog. Gewinnerzielungsabsicht). Ob nun Preisgelder, Merchandising, Sponsoring oder Spenden: Alles wird von der Einkommenssteuer erfasst!

Auf der anderen Seite lassen sich auch Steuern sparen. Die Höhe der Einkommensteuer lässt sich reduzieren, wenn Betriebsausgaben vorliegen. Vereinfacht dargestellt entstehen Betriebsausgaben dort, wo für die Ausübung der Tätigkeit wesentliche Mittel und Anschaffungen erforderlich sind. Ein Profi-Team benötigt z. B. mehrere leistungsstarke PCs, zusätzliche Hardware oder muss ggf. Lehrgänge für Trainer und Spieler sowie Übernachtungs- und Reisekosten zur Teilnahme an einem großen Turnier bezahlen. Alles kann von der Steuer abgesetzt werden. Es kann sich also durchaus lohnen, sämtliche relevante Ausgaben in der Steuererklärung anzugeben.

Darüber hinaus ist an die Gewerbesteuer zu denken. Die Höhe der Gewerbesteuer bemisst sich daran, ob und in welcher Höhe die GbR Gewinne erwirtschaftet. Bei der E-Sport-GbR treffen also häufig Einkommen- und Gewerbesteuer aufeinander. Zum Glück besteht da die Möglichkeit, beide Steuern miteinander anrechnen zu lassen.

Die Besteuerung der E-Sport-UG bzw. GmbH

Wer ein sportlich und wirtschaftlich immer erfolgreicheres GbR-Team führt, muss bei der Einkommensteuer irgendwann den Spitzensteuersatz in Höhe von 42(!) Prozent befürchten. Um also Steuern zu sparen, sollte rechtzeitig ein Wechsel der Unternehmensform in UG bzw. GmbH in Betracht gezogen werden. Denn UG und GmbH zahlen maximal 15,8 Prozent Körperschaftsteuer (die Körperschaftsteuer ersetzt die Einkommensteuer). Die Höhe der Körperschaftsteuer bemisst sich ebenfalls anhand des Einkommens der UG bzw. GmbH.

Zur Info: Die UG ist die kleine Schwester der GmbH. Für ihre Gründung ist ein Mindeststammkapital von 1 € nötig; bei der GmbH sind es hingegen 25.000 €. Auch wenn beide Unternehmen im Wesentlichen den gleichen gesetzlichen Regelungen unterliegen, ist die GmbH insgesamt die vertrauenswürdigere Unternehmensform.

Läuft die E-Sport-UG oder E-Sport-GmbH gut, können Gewinne auch an den Teamchef ausgeschüttet werden. Allerdings ist hier Vorsicht geboten: In diesem Fall würde nach der Körperschaftsteuer nochmal Einkommensteuer anfallen, da diesmal der Teamchef als Privatperson etwas erhält.

Auch bei der E-Sport-UG bzw. E-Sport-GmbH fällt regelmäßig Gewerbesteuer an. Allerdings lassen sich Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer (hier) nicht miteinander verrechnen.

Die Besteuerung des E-Sportvereins

Wenn von vornherein geplant ist, in den professionellen E-Sport einzusteigen, dann sollte entweder gleich eine GbR oder eine UG bzw. GmbH gegründet werden. Wer sich zu Beginn jedoch im Breitensport engagieren möchte, gründet oftmals zunächst einen e. V.

Ob ein E-Sportverein der Körperschafts- und Gewerbesteuer unterliegt hängt davon ab, ob er als gemeinnützig anerkannt ist oder nicht. Ist ein Verein als gemeinnützig anerkannt, zahlt er weder Körperschafts- noch Gewerbesteuer. Ist ein Verein hingegen nicht als gemeinnützig anerkannt, sind auf sein Jahreseinkommen Körperschafts- und Gewerbesteuer zu zahlen, wobei jeweils ein Freibetrag von 5.000 € vom Einkommen abzuziehen ist.

Überhaupt hat die Frage der Gemeinnützigkeit von E-Sport seine größten Auswirkungen im steuerrechtlichen Bereich. Allerdings befreit die Gemeinnützigkeit nicht von der Umsatzsteuerpflicht. Wenn also die Umsätze des Vorjahres 22.000 € bzw. die Umsätze des aktuellen Geschäftsjahres 50.000 € überschreiten, muss Umsatzsteuer erhoben werden. Dies gilt für die anderen Unternehmensformen gleichermaßen.

Ergebnis

Im Ergebnis ist der als gemeinnützig eingetragene Verein die beste Variante, um im E-Sport Steuern zu sparen. Die Gemeinnützigkeit ist für E-Sportvereine jedoch (noch) nicht leicht zu bekommen. Zudem können je nach Satzung in einem Verein die Entscheidungswege unnötig kompliziert sein. Daher sprechen zwar steuerliche Aspekte für den e. V. als Einstiegsunternehmen in den professionellen E-Sport, gesellschaftsrechtliche Fragen aber häufig für die GbR, UG oder GmbH.

Ungeachtet der Wahl der Unternehmensform unterliegt eine GbR der Einkommen- und Gewerbesteuer, wohingegen die UG und GmbH der Körperschaft- und Gewerbesteuer unterfallen. Stets sollte ein besonderes Augenmerk auf die Betriebsausgaben gerichtet werden. Denn diese sind ein wichtiges Tool, um die Steuern des eigenen Profi-E-Sport-Teams zu senken.

Dr. Felix Meisheit, Rechtsreferendar (Kiel) und Dr. Oliver Daum, Rechtsanwalt (Kiel)

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