Das Bild zeigt eine Frau mit einem Headset auf dem Kopf, die ihre Arme in die Luft gestreckt hat und sich über ihren Sieg im E-Sport freut.

20. Oktober 2025

Aktuelles zur Gemeinnützigkeit des E-Sports: Was Vereine und Organisationen jetzt wissen müssen

Lange hat es gedauert. Ab dem 1. Januar 2026 ist es aber – hoffentlich – so weit: Die Gemeinnützigkeit des E-Sports kommt. Wer gemeinnützig ist, hat neben Vorteilen aber auch zusätzliche Pflichten. Welche Vor- und Nachteile das sind, wie Vereine, Organisationen und andere Akteure die Gemeinnützigkeit erhalten und ob alle E-Sport-Titel gemeinnützig werden (Stichwort: Multigaming), steht in diesem Beitrag.

Lesedauer: 5 Minuten (ca. 975 Wörter)

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Im September 2025 war es endlich so weit: Die politischen Entscheidungsträger haben die Gemeinnützigkeit des E-Sports auf den Weg gebracht. Seit dem Jahr 2018 hatten die Bundesregierungen die Gemeinnützigkeit des elektronischen Sports in ihren jeweiligen Koalitionsverträgen zwar immer wieder angekündigt. Doch erst jetzt kam es zur Umsetzung. Während dieser mehr als siebenjährigen Wartezeit durchschritt die deutsche E-Sport-Community eine Achterbahnfahrt der Gefühle: von geduldigen Gesprächen über berechtigte Hoffnungen bis hin zu Enttäuschungen war alles dabei.

Die Gemeinnützigkeit des E-Sports ist Teil des Steueränderungsgesetzes 2025. Auch wenn das Gesetz zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht final verabschiedet ist, lassen sich bereits jetzt wichtige Erkenntnisse für Vereine, Organisationen und Verbände feststellen. Was die Gemeinnützigkeit für die Community bedeutet, ob alle E-Sport-Disziplinen erfasst sind und was die Akteure jetzt wissen müssen, steht in diesem Beitrag.

Gemeinnützigkeit ab 1. Januar 2026

Das geplante Gesetz wird voraussichtlich zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Dazu wird die Abgabenordnung geändert. Die entscheidende Norm ist § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 21 der Abgabenordnung. Konkret heißt es dann, dass

„die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport und E-Sport gilt für diese Regelung als Sport)“

als Förderung der Allgemeinheit anzuerkennen ist. Der Gesetzgeber arbeitet hier mit einer sog. Fiktion: E-Sport ist zwar nach wie vor kein Sport, gilt aber, genauso wie Schach, für die Zwecke der Abgabenordnung als Sport – und kann somit als gemeinnützig anerkannt werden.

Die Idee hinter der Anerkennung von bestimmten Tätigkeiten als gemeinnützig ist schnell erklärt: Der Staat möchte gesellschaftliches Engagement belohnen, das die Allgemeinheit fördert und ihr zugutekommen soll. Klassische Beispiele sind der Küstenschutz, die Völkerverständigung und der Sport.

Vor- und Nachteile der Gemeinnützigkeit

Die Vorteile, die mit der Gemeinnützigkeit einhergehen, liegen vor allem im steuerlichen Bereich. Der Gesetzgeber gewährt u. a. Vergünstigungen bei der Körperschafts- und Gewerbesteuer. Zudem können Geld- und Sachspenden als Sonderausgabe steuermindernd angesetzt werden (sog. „Spendenprivileg“). Auch die Ehrenamtspauschale ist in diesem Zusammenhang zu nennen. Im außersteuerlichen Bereich ermöglicht die Gemeinnützigkeit den Zugang zu öffentlichen Zuschüssen und kann beispielsweise von staatlichen Gebühren befreien, wie der Anmeldegebühr für das Vereinsregister.

Mit der Gemeinnützigkeit entstehen allerdings auch Pflichten, die zu Nachteilen führen können. Zum Beispiel dürfen Vereinsgelder und -mittel nur für den in der Satzung festgelegten Zweck verwendet werden. Ein reiner E-Sportverein darf sich also nicht im Küstenschutz betätigen. Tut er es doch, riskiert er den Entzug der Gemeinnützigkeit und läuft Gefahr, Steuern rückwirkend zurückzahlen zu müssen. Vereine, Organisationen und andere Akteure sollten also genau prüfen, ob sie die zusätzlichen Hürden der Gemeinnützigkeit auf sich nehmen können und wollen.

Wie erhält man die Gemeinnützigkeit?

In der Praxis führt der Weg zur Gemeinnützigkeit über einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Finanzamt, den der Verein oder die Körperschaft – z. B. können auch eine UG oder eine GmbH gemeinnützig sein – stellen kann. Dazu wird auch die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag eingereicht, woraus sich der oder die gemeinnützige(n) Zweck(e) ergibt/ergeben. Wenn die Voraussetzungen nach Prüfung des Antrages erfüllt sind, stellt das Finanzamt den gewünschten Freistellungsbescheid aus. Um im Vorfeld Probleme zu vermeiden, führen viele Finanzämter eine Vorabprüfung durch, ob die Formulierungen in der Satzung einer positiven Bescheidung entgegenstehen könnten. Von dieser oftmals kostenlosen Möglichkeit sollten die Akteure unbedingt Gebrauch machen, insbesondere vor einer satzungsändernden Mitgliederversammlung.

Sportvereine, die bereits gemeinnützig sind, müssen ihre Satzung übrigens nicht ändern, wenn sie zusätzlich E-Sport anbieten wollen. Möglich macht dies die oben genannte Fiktion: Da E-Sport als Teil des Sports gilt, können Sportvereine ohne Weiteres auch E-Sport-Angebote machen, ohne ihren Gemeinnützigkeitsstatus zu gefährden.

Ob darüber hinaus jedoch auch reine E-Sportvereine, die also nur E-Sport als satzungsmäßigen Zweck angegeben haben, die Gelder und Mittel für Sportangebote ausgeben dürften, ist noch unklar. Das neue Gesetz beantwortet diese relevante Frage leider nicht.

Sind E-Sport-Titel von der Gemeinnützigkeit ausgeschlossen?

Weiter ist unklar, ob der gesamte E-Sport gemeinnützig sein kann oder ob einzelne Titel ausgenommen sind. In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu wörtlich:

„Spiele ohne Alterskennzeichnung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) sowie Computerspiele mit gewaltverherrlichenden Inhalten sind mit dem Grundsatz der Förderung der Allgemeinheit nicht vereinbar. Dies gilt auch für Spiele, die in anderer Weise die Würde des Menschen verletzen.“

Es kann also durchaus sein, dass ein Finanzamt bei dem antragstellenden Akteur nachfragt, welche Disziplinen bzw. Titel ausgeübt werden. Hält das Finanzamt dann einen bestimmten Titel wie zum Beispiel den Ego-Shooter Counter Strike als ein Computerspiel mit gewaltverherrlichendem Inhalt – ungeachtet dessen USK-Freigabe ab 16 Jahren –, könnte sich die Gemeinnützigkeit nicht auf diesen Titel erstrecken. Die Folge wäre im schlimmsten Fall der o. g. Entzug der Gemeinnützigkeit und die Rückzahlung von Steuern.

Fazit: Nennung der E-Sport-Titel bei Antragstellung

Für Vereine, Organisationen und andere Akteure, die mehrere E-Sport-Disziplinen anbieten (Multigaming), ist daher aus praktischer Sicht zu empfehlen, dass sie bei Antragstellung die verschiedenen E-Sport-Titel angeben sollten. So kann sich das Finanzamt im Vorfeld dazu äußern, ob eventuell bestimmte Titel von der Gemeinnützigkeit ausgeschlossen sind. Bei Meinungsverschiedenheiten über die gemeinnützige Förderung einzelner Disziplinen bleibt dann nur der Gang zu den Finanzgerichten, die final über die Gemeinnützigkeit des E-Sports bzw. einzelner Titel entscheiden.

Als Ergebnis ist damit festzuhalten, dass die kommende Gemeinnützigkeit des elektronischen Sports ein großer Erfolg für die Community ist. Schließlich besteht mit ihr auch die Hoffnung, dass der E-Sport in Deutschland endlich aus dem Winterschlaf erwacht. Juristisch gesehen ist es jedoch noch unklar, ob alle E-Sport-Titel gemeinnützig werden können – auch wenn es in der Community unter dem Eindruck der großen Freude teilweise anders erklärt wird. Antragstellende Akteure sollten daher frühzeitig mit ihrem Finanzamt in Kontakt treten und die Satzung inklusive der einzelnen E-Sport-Titel prüfen lassen.

Abschließend möchte ich noch einmal meine Bitte wiederholen und um Feedback in Form von Likes, Follows, Kommentaren, Teilen oder Retweets in den Sozialen Medien bitten, wenn Dir der Beitrag gefallen hat. Denn nur durch die Reichweite kann der Blog E-Sportrecht.de weiter kostenlos angeboten werden.

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Dr. Oliver Daum, Anwalt im E-Sport (Kiel), Fachanwalt IT-Recht, Datenschutzbeauftragter (IHK), IT-Sicherheitsbeauftragter (IHK)

*Du bist Funktionär, Vereinsmitglied oder Verantwortlicher und benötigst Hilfe beim Antrag der Gemeinnützigkeit? Dann nimm gerne unter info@e-sportanwalt.de Kontakt zu mir auf. Bei Bedarf halte ich auch Vorträge zu diesem und anderen Themen im E-Sport. Komm‘ einfach auf mich zu!

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