Es hatte ein paar Tage gedauert, bis es durchgesickert war: Freaks 4U Gaming hat einen Insolvenzantrag gestellt. Dabei hatte das Insolvenzgericht bereits letzte Woche Freitag das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Für manche aus der Branche war dieser Schritt nur eine Frage der Zeit. Für andere kam es dennoch überraschend. Dieser (Kurz-)Beitrag ordnet die Geschehnisse rechtlich ein und beantwortet erste Fragen.
Lesedauer: 3 Minuten (ca. 590 Wörter)
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Freaks 4U Gaming ist eine Full-Service-Agentur für Gaming und E-Sport aus Berlin-Spandau. Sie genießt in der deutschen und der internationalen Branche große Bekanntheit und Beliebtheit. In der Vergangenheit mehrten sich jedoch die Berichte, wonach es dem Unternehmen wirtschaftlich nicht gut gehen sollte.
Am 21. November 2025, um genau 17:36 Uhr, hat das Amtsgericht Charlottenburg (Az: 3608 IN 11148/25) das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen von der Freaks 4U Gaming GmbH eröffnet. Zugleich ist eine vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt worden, die vorerst weite Teile der Geschäftsführung übernimmt. Der offizielle Gerichtsbeschluss ist hier abrufbar.
Ein vorläufiges Insolvenzverfahren bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass Freaks 4U Gaming insolvent ist und seine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann. Vielmehr ist es nun die Aufgabe der sog. starken vorläufigen Insolvenzverwalterin das Vermögen zu sichern und zu prüfen, ob noch genügend Masse (Sach- und Finanzmittel, Forderungen etc.) vorhanden ist, um das Unternehmen weiterzuführen oder zu sanieren. Diese vorläufige Prüfungsphase dauert ca. 2-3 Monate, an dessen Ende ein Prüfbericht erstellt wird.
Kommt die vorläufige Insolvenzverwalterin in ihrem Prüfbericht zu dem Ergebnis, dass eine Rettung des Unternehmens wirtschaftlich nicht möglich oder sinnvoll ist und findet sich bspw. auch kein neuer Investor, folgt das Insolvenzgericht in der Regel dieser Einschätzung und eröffnet erst dann das (endgültige) Insolvenzverfahren. Zugleich wird ein (endgültiger) Insolvenzverwalter bestellt, der mit der Bewertung und Verwertung der verbleibenden Masse beauftragt wird.
Wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Freaks 4U Gaming eröffnet, haben Gläubiger schlechte Karten: Alle, die noch offene Geldforderungen gegenüber Freaks 4U Gaming haben, können diese nur noch „zur Tabelle anmelden“. Das bedeutet, dass nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Insolvenzverwalter alle ihm bekannten Gläubiger auffordert, ihre Forderungen bei ihm zu anzumelden. Er sammelt dann alle Forderungen der Gläubiger und vergibt Quoten, wonach der Rest der Masse unter den Gläubigern aufgeteilt wird. Gläubiger bekomnmen also nicht alle das Gleiche. Man spricht auch von Insolvenzforderungen. Dieser Prozess kann mehrere Jahre dauern.
Gläubiger müssen sich darauf einstellen, nur noch einen Bruchteil ihrer Geldforderung zu erhalten. Als Daumenregel gilt, dass nur ca. 5-10 Prozent der ursprünglichen Höhe der Forderung übrigbleiben. Wer also bspw. noch eine Forderung von 1.000 € hat, erhält am Ende realistischerweise noch 50-100 €.
Insolvenzanfechtungen können besonders hart sein: Hierbei kann der Insolvenzverwalter Zahlungen zurückfordern, die das Unternehmen drei Monate (!) vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens getätigt hat (deswegen ist die Angabe der Uhrzeit in dem Gerichtsbeschluss so wichtig). Wer also vor ca. 10 Wochen noch eine Überweisung von Freaks 4U Gaming erhalten hat, muss damit rechnen, dass diese Zahlung vom Insolvenzverwalter zurückgefordert wird, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet würde.
Solche Insolvenzanfechtungen hat es bspw. im Cowana-Fall gegeben. Für diese Gläubiger bleibt dann nur der Weg, die Forderung zur Tabelle anzumelden.
Auch wenn Freaks 4U Gaming es am Ende schaffen sollte und wirtschaftlich – in der einen oder anderen Form – überleben sollte, erleidet durch den Insolvenzantrag die Reputation der gesamten E-Sport-Branche in Deutschland einen Dämpfer. Für bestehende Organisationen wird es dadurch nicht leichter, mögliche Sponsoren oder Partner von einem Engagement und der wirtschaftlichen Gesundheit ihres Unternehmens zu überzeugen.
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Dr. Oliver Daum, Anwalt im E-Sport (Kiel), Fachanwalt IT-Recht, Datenschutzbeauftragter (IHK), IT-Sicherheitsbeauftragter (IHK)
*Du bist Funktionär, Verantwortlicher im E-Sport oder Gläubiger und hast Fragen zur Insolvenz? Dann nimm gerne unter info@e-sportanwalt.de Kontakt zu mir auf. Bei Bedarf halte ich auch Vorträge zu diesem und anderen Themen im E-Sport. Komm‘ einfach auf mich zu!