15. August 2022

NFTs im Gaming und E-Sport

Im Gaming- und E-Sportbereich erfreuen sich NFTs immer größerer Beliebtheit. Kein Wunder, denn die Tokens bieten Vorteile für Publisher, Gamer und Sammler. Auch wenn erste NFT-Anbieter scheiterten, steht den NFTs eine rosige Zukunft bevor. Was NFTs sind, dass Gesetzeslücken bestehen und wie trotzdem ein rechtssicherer Umgang mit ihnen möglich ist, steht in diesem Beitrag.

Lesedauer ca. 4 Minuten (910 Wörter)

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In der digitalen Wirtschaft sind NFTs (= non-fungible Tokens) gegenwärtig das Buzzword schlechthin. Es herrscht eine regelrechte Goldgräberstimmung, die mit der Neuentdeckung eines Gasfeldes vergleichbar ist. Da wundert es nicht, dass sich auch schon Stakeholder aus dem Gaming- und E-Sportbereich mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Angelockt von der Idee, durch weitere Lizenzgeschäfte neue Einnahmequellen zu erschließen, gibt es schon erste Kooperationen mit NFT-Anbietern. Und dass, obwohl noch nicht absehbar ist, welche Entwicklung NFTs in den kommenden Jahren nehmen werden. Denn schon heute wissen wir: NFTs sind nicht ohne Risiko.

Was ist aber dran am NFT-Hype? Es gibt Experten, den Tokens ein seriöses Potential für Innovationen aussprechen. Gemeint sind damit in erster Linie Gewinne aus Lizenzverkäufen. Für Spieler hingegen bieten NFT den Reiz, dass sie ihre aufwändig erspielten Avatare, Skins und seltene Waffen für sich beanspruchen können – auch und gerade(!) gegenüber dem Publisher. Das heißt zum einen, dass damit ein neuer Wertgegenstand geschaffen wird, der, zum anderen, auf Plattformen anderen Gamern und Sammlern angeboten werden kann. Anders ausgedrückt können sich NFTs für Gamer buchstäblich auszahlen.

Was sind NFTs?

NFTs genau zu beschreiben, ist nahezu unmöglich. Dafür ist dieses Thema zu komplex, selbst für IT-Spezialisten. Daher werden NFTs hier nur wie folgt stark vereinfacht beschrieben:

NFTs sind Datensätze, die fälschungssichere Informationen enthalten, womit Personen ein bestimmtes Recht belegen können.

NFTs sind vergleichbar mit Zertifikaten. Mittels Zertifikaten können Personen beweisen, dass ihnen ein Recht an einem Bezugsobjekt zusteht. So ist zum Beispiel der Fahrzeugbrief ein Nachweis für das Eigentum am Bezugsobjekt Auto.  

Das besondere an NFTs ist, dass diese aufgrund der Blockchain-Technologie bzw. des Hashcodes nur ein einziges Mal in der Welt existieren. Im Gegensatz zu Zertifikaten in Papierform sind NFTs damit nahezu fälschungssicher. Denn der rechtmäßige Inhaber lässt sich stets zuverlässig entlang der Blockchain zurückverfolgen, sollte ein NFT einmal abhandenkommen. Dadurch unterscheiden sich NFT von Bitcoins & Co. Bitcoins, die auch Tokens sind, sind nicht einzigartig. Vielmehr können Bitcoins gegen Bitcoins getauscht werden, ohne dass eine Seite des Tauschgeschäfts einen Wertverlust bzw. -gewinn erfährt. Deshalb werden Bitcoins fungible Tokens (austauschbare Tokens) genannt. Bei einem 1:1-Tausch von NFTs hingegen verliert praktisch immer eine Seite.

"… 4,7 Mio. € Schadensersatz ..."

Doch wie sehen NFT-Lizenzgeschäfte im Gaming- und E-Sportbereich aus? Hierzu gab es bereits zwei Kooperationen, die als Lehrfälle herangezogen werden können. Zu nennen ist da das Browserspiel „F1 Delta Time“. Der Spieleanbieter Animoca hat von der Formel 1 Lizenzen für die Namen und Bilder der echten Fahrer und der Autos erworben. Anschließend wurden hiervon NFT erzeugt und an die Gamer verkauft. Ein NFT-Rennwagen soll sogar für umgerechnet ca. 90.000 € veräußert worden sein. Doch die von der Formel 1 ausgegebenen Lizenzen waren zeitlich beschränkt und wurden auch nicht verlängert. Und ohne gültiges Bezugsobjekt wurden die NFTs wertlos (Link).

In einem anderen Fall treffen sich die Protagonisten vor Gericht wieder. Es geht um das international bekannte US-Team G2 Esports und Bondly, einem NFT-Anbieter. Was war passiert? G2 Esports erteilte Bondly exklusiv die Erlaubnis, NFTs von den Teams, den E-Sportlern und der Marke zu erstellen. Anschließend sollte Bondly die NFTs an Fans und Sammler verkaufen. Zwar sah der Vertrag eine monatliche Zahlung an G2 vor, doch Bondly konnte seine Verpflichtungen schon bald nicht mehr erfüllen. Deshalb wird Bondly jetzt von G2 auf umgerechnet 4,7 Mio. € Schadensersatz verklagt. (Link).

Lücken im Gesetz

Die Beispiele von F1 Delta Time und G2 vs. Bondly zeigen, dass bei NFTs noch Vorsicht geboten ist. Das gilt nicht nur für Käufer, sondern auch für NFT-Anbieter. Der Hauptgrund liegt darin, dass NFTs noch so neu sind, dass das Rechtssystem sie noch nicht vollständig erfasst und regelt. Es besteht eine Lücke im Gesetz. So ist beispielsweise unklar, ob NFT, da es sich um Datensätze handelt, eine Sache im rechtlichen Sinne darstellen. Wären die Tokens Sachen, wären sie umfassend rechtlich geschützt. Der Bundesgerichtshof verneint aber die Sachqualität von Daten. Das wirft unweigerlich die Frage auf, wie denn NFTs vor deutschen Gerichten geschützt werden können.

Relevant ist auch das Urheberrecht. Wer ein NFT von seinem Avatar gekauft hat und es bei https://opensea.io/ oder einer anderen Plattformen weiterverkaufen möchte, lädt zur besseren Darstellung oftmals ein Bild des Avatars hoch. Beim Upload des Bildes – dem Bezugsobjekt – liegt jedoch eine Verletzung des Urheberrechts vor. Nämlich dann, wenn der Publisher in die Vervielfältigung und der öffentlichen Zugänglichmachung nicht eingewilligt hat. Anders als oft zu lesen ist, ist das Urheberrecht damit nur en passant und nur bezüglich des Bezugsobjektes relevant. NFTs als solche sind demgegenüber urheberrechtlich irrelevant.

"Ein rechtssicherer Umgang mit NFTs ist derzeit nur schwer möglich"

Wer trotz der Unwägbarkeiten auf den Geschmack gekommen ist und in NFTs machen will, der sollte einige Dinge beachten. Wichtig ist zunächst, die Nachfrage nach NFTs nicht zu überschätzen. Dieser Fehler ist wohl den Machern von Bondly unterlaufen. Aus dem F1-Delta-Time-Fall haben wir gelernt, dass sich NFT-Anbieter zeitlich unbegrenzte Nutzungsrechte einräumen lassen sollten. Gleichzeitig sollte sichergestellt sein, dass die Käufer der NFT über eine sog. Unterlizensierung verfügen, damit ihnen die NFT unbeschränkt zur Verfügung stehen und diese ggf. weiterveräußert werden können. Denn ein cleverer NFT-Anbieter sichert sich eine Gewinnbeteiligung an jedem Weiterverkauf zu.

Um es auf den Punkt zu bringen: Ein rechtssicherer Umgang mit NFTs ist derzeit nur schwer möglich. Die Gerichte, die sonst als juristische Verkehrspolizisten fungieren, fallen mangels Streitfällen noch aus. Wer dennoch bereit ist, mit NFTs neue Wege zu gehen, der sollte die vertraglichen Grundlagen so detailliert und umfassend formulieren. Denn nur so lässt sich gegenwärtig eine sichere Rechtsgrundlage für NFTs schaffen. Dann machen NFTs im Gaming und E-Sport auch Spaß!

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Dr. Oliver Daum, Anwalt im E-Sport (Kiel)

*Du bist E-Sportler, CEO eines E-Sport-Teams oder NFT-Anbieter und interessierst Dich für das Thema? Dann nimm gerne unter info@e-sportrecht.de Kontakt zu mir auf. Bei Bedarf halte ich auch Vorträge zu diesem und anderen Themen im E-Sport. Komm‘ einfach auf mich zu!

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