Ein Ban im Online-Gaming oder E-Sport ist für viele ein harter Schlag. Plötzlich ist der Zugang zu Spielfunktionen oder sogar zum gesamten Account gesperrt. Die Gründe sind oft unklar, der Kontakt zum Anbieter schwierig. Doch rechtlich ist ein solcher Ban keineswegs einfach hinzunehmen. In vielen Fällen bestehen rechtliche Möglichkeiten, sich zu wehren. In diesem Beitrag zeige ich, wie sich E-Sportler, Gamer und Streamer effektiv gegen unfaire Sanktionen verteidigen können.
Lesedauer: 5 Minuten (ca. 1020 Wörter)
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Ein „Ban“ im Online-Gaming und E-Sport ist die vorübergehende oder dauerhafte Sperrung eines Nutzerkontos oder einzelner Funktionen innerhalb eines Spiels oder Plattformdienstes. Er kann sich auf den Sprachchat, Multiplayer-Zugänge oder das gesamte Nutzerkonto beziehen. Solche Bans sind in vielen Fällen automatisiert und treffen auch langjährige Nutzer ohne Vorwarnung.
Was viele nicht wissen: Wer sich einen Account bei einem Spieleanbieter erstellt, geht rechtlich einen Nutzungsvertrag ein – völlig unabhängig davon, ob für das Spiel gezahlt wird oder nicht. Die jeweiligen Nutzungsbedingungen, die regelmäßig Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) sind, werden automatisch Bestandteil dieses Vertrages. Aus diesem Nutzungsverhältnis ergeben sich Rechte und Pflichten für beide Seiten.
Ein Ban ist dabei juristisch betrachtet entweder ein sog. Recht zur Leistungsverweigerung oder eine fristlose Kündigung dieses Nutzungsvertrages, zumeist nach § 314 BGB. Ob dies rechtlich zulässig ist, ist jedoch stets im Einzelfall zu prüfen.
Vertraglich gesehen kann ein Ban nur dann rechtmäßig sein, wenn die zugrunde liegende Vertragsklausel zulässig und die Sanktion verhältnismäßig ist. Hierbei kommt es auf mehrere Faktoren an:
Zunächst ist zu prüfen, ob das Verhalten des Nutzers tatsächlich gegen die AGB verstoßen hat. Dann ist zu fragen, ob die Klausel, die den Ban regelt, überhaupt wirksam ist. In Deutschland hat sich die Rechtsprechung hierzu bereits mehrfach positioniert:
Diese Rechtsprechung zeigt deutlich: Eine Klausel, die dem Anbieter ein pauschales Sperrrecht ohne Angabe konkreter Gründe einräumt, ist in der Regel nach § 307 BGB unwirksam.
Mit dem Digital Services Act („DSA“), der seit Februar 2024 EU-weit anwendbar ist, haben sich die Anforderungen an Anbieter digitaler Dienste deutlich verschärft. Auch Spieleplattformen und andere Onlineanbieter gelten als „Vermittlungsdienste“ im Sinne von Art. 3 lit. g DSA und unterliegen daher den umfangreichen Transparenz- und Reaktionspflichten des Gesetzes.
Der DSA sieht insbesondere vor:
Diese Regelungen sind verpflichtend und dürfen nicht durch AGB umgangen werden. Anbieter müssen ihre internen Verfahren und AGB entsprechend anpassen. Andernfalls können Sanktionen drohen.
Ein großes Problem für Nutzer ist die oft fehlende Individualität bei Entscheidungen. Viele Bans im Online-Gaming erfolgen durch automatisierte Systeme. Diese liefern meist keine detaillierten Informationen darüber, welcher konkrete Verstoß zur Sperrung geführt haben soll. Der DSA stellt klar: Eine standardisierte Textbaustein-Begründung reicht nicht aus. Auch Entscheidungen der Künstlichen Intelligenz müssen nachvollziehbar sein.
Spätestens nach der Sperre muss der Anbieter zumindest die Möglichkeit zur Stellungnahme einräumen. Dies ist besonders wichtig, wenn die Entscheidung bereits auf den Nutzer Auswirkungen entfaltet hat – etwa bei Berufsausübung oder monetarisierten Accounts.
Betroffene sollten zunächst den Anbieter über die eigene Betroffenheit informieren und die Aufhebung des Bans verlangen. Viele stellen dafür eigene Meldemöglichkeiten zur Verfügung. Das interne Troubleshooting der Anbieter ist jedoch oftmals nicht hilfreich und ineffektiv. Wer also bereits viel Zeit und Geld in den Account gesteckt hat, wird nun entscheiden müssen, wie es weitergehen soll.
Bei einer anwaltlichen Mandatierung wäre eine Prüfung der Sach- und Rechtslage die erste Maßnahme. Je nach Ausgang der Prüfung würde der Anbieter dann mit anwaltlichem Schreiben schriftlich, per Mail oder mittels speziellerer Kontaktmöglichkeiten aufgefordert werden, den Ban zu heben. Reagiert der Anbieter nicht oder bleibt er bei seiner Entscheidung, sollte die Bundesnetzagentur informiert werden. Ihre Aufgabe ist zweifach:
Als einen zweiten Schritt sollte daher erwogen werden, ein Streitschlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur zu initiieren. Durch die offizielle Aufforderung zur Stellungnahme können zuvor reglose Anbieter zusätzlich motiviert werden. Erst wenn auch dieser Wege ausgeschöpft sind, empfiehlt sich als drittes der gerichtliche Rechtsweg. In dringenden Fällen – etwa bei beruflichen Auswirkungen – kann auch eine einstweilige Verfügung beantragt werden.
Ein Ban muss heute viel mehr rechtlichen Anforderungen genügen als noch vor wenigen Jahren. Wer viel Zeit, Geld oder gar seinen Beruf in eine Gaming-Plattform investiert, hat mindestens Anspruch auf transparente, faire Verfahren. Der Digital Services Act hat die Karten neu gemischt: Anbieter müssen begründen, informieren, Beschwerdewege einräumen – und im Zweifel haften.
Von Bans sind aber nicht nur E-Sportler und Gamer, sondern auch Streamer und Influencer auf Instagram, Twitch & Co. Auf diese Vertragsverhältnisse sind die Erwägungen in diesem Blogbeitrag durchaus übertragbar.
Beachtet zuletzt den folgenden Praxistipp: Wenn Ihr von einem Ban betroffen seid und dagegen vorgehen wollt, ist es gleich zu Beginn wichtig, von allen Mitteilungen, Nachrichten und anderen Dokumenten, die die Sperrung betreffen, Kopien anzufertigen. Dabei muss neben der Vollständigkeit bestenfalls auch der Name und das Logo des Anbieters sowie das Datum erkennbar sein. Hierauf ist insbesondere bei Screenshots aus Apps zu denken!
Abschließend möchte ich noch einmal meine Bitte wiederholen und um Feedback in Form von Likes, Follows, Kommentaren, Teilen oder Retweets in den Sozialen Medien bitten, wenn Dir der Beitrag gefallen hat. Denn nur durch die Reichweite kann der Blog E-Sportrecht.de weiter kostenlos angeboten werden.
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Dr. Oliver Daum, Anwalt im E-Sport (Kiel), Fachanwalt IT-Recht, Datenschutzbeauftragter (IHK), IT-Sicherheitsbeauftragter (IHK)
*Du bist Gamer, Streamer oder E-Sportler und hast Fragen zu Bans im Online-Gaming oder E-Sport? Dann nimm gerne unter info@e-sportanwalt.de Kontakt zu mir auf. Bei Bedarf halte ich auch Vorträge zu diesem und anderen Themen im E-Sport. Komm‘ einfach auf mich zu!