Der aktuellste Überblick zu E-Sport und Gemeinnützigkeit

Die Frage der Gemeinnützigkeit des E-Sports ist ein leidiges Thema in der Szene. Und die CDU/CSU will jetzt ausschließlich E-Sportsimulationen als gemeinnützig anerkennen. Was sagen die anderen Parteien im Bundestag dazu? Dieser Beitrag gibt einen leicht verständlichen Überblick zu einem schwierigen Thema und fasst die heutigen Ansichten der Bundestagsfraktionen dazu zusammen.

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Zum Thema der Gemeinnützigkeit des E-Sports wurde schon viel diskutiert. Damit eng verknüpft ist auch die inzwischen abgenutzte Frage, ob E-Sport denn nun Sport sei oder nicht. Neuen Zündstoff erhielt die Diskussion jedenfalls durch das kürzlich veröffentlichte Positionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Darin wird festgelegt, dass nur elektronische Sportsimulationen, und nicht der gesamte E-Sport, als gemeinnützig anerkannt werden soll. Sehr zum Ärger der SPD-Fraktion, die auf die Einhaltung des Koalitionsvertrages von 2018 pocht.

Was bringt die Gemeinnützigkeit überhaupt?

Mit der Gemeinnützigkeit möchte der Staat Vereine, Stiftungen etc. begünstigen. Dahinter steckt der Gedanke, dass honoriert und unterstützt werden soll, wer sich durch freiwilliges und soziales Engagement in den Dienst der Allgemeinheit stellt.

Die Vorteile der Gemeinnützigkeit sind vielfältig. Die Vorteile reichen von immensen Steuerbefreiungen über den bevorzugten Zugang zu Fördermitteln und Vergünstigungen bis hin zur Befreiung von den GEZ-Gebühren. Auch wenn mit ihr zusätzliche Pflichten z. B. hinsichtlich der Mittelverwendung und Buchführung einhergehen, überwiegen die Vorteile der Gemeinnützigkeit regelmäßig bei Weitem.

Warum ist E-Sport nicht gemeinnützig?

Das ist weniger eine juristische, als vielmehr eine Frage, die von den politischen Verantwortlichen zu beantworten ist. Nach der wohl gegenwärtigen Rechtslage sei E-Sport auf jeden Fall kein Sport im Sinne des Gemeinnützigkeitsrecht (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 der Abgabenordnung („AO“)). Denn dem E-Sport mangele es an der körperlichen Ertüchtigung, die bei dem Sportbegriff der Gemeinnützigkeit im Vordergrund stünde. Juristisch gesehen lässt sich diese Argumentation durchaus hören – ob es einem gefällt oder nicht.

Mit diesem Ergebnis ist aber nicht gesagt, dass E-Sport nicht als gemeinnützig anerkannt werden kann.

Die Positionen der Lobbyverbände

Von den involvierten Lobbyverbänden haben jeweils der Deutsche Olympische Sportbund („DOSB“) und der Game-Verband umfassende Positionen zum Thema veröffentlicht. In Anbetracht der gegenwärtigen Rechtslage spricht sich der Game-Verband für eine Gesetzesänderung aus, um den E-Sport umfassend als gemeinnützig anzuerkennen.

Demgegenüber spricht sich der DOSB bedingt für die Gemeinnützigkeit einzig von E-Sportsimulationen wie FIFA, NBA2K etc. aus, die eine „Überführung von Sportarten in die visuelle Welt“ bedeuten. Alle anderen E-Sportdisziplinen stünden demnach im Widerspruch zu den ethischen Werten des DOSB und seien nicht zu begünstigen.

Allerdings ist die Argumentation des DOSB angreifbar. Zum einen, weil auch bei League of Legends und Counter Strike keine andere körperliche Betätigung vorliegt als bei E-Sportsimulationen. Und zum anderen, weil Konfrontationssportarten wie Boxen dann einer Nachprüfung bedürfen, ob sie nicht auch gegen die ethischen Werte des DOSB verstoßen. Hiervon unbeeindruckt haben sich die Koalitionäre von CDU/CSU der Position des DOSB bekanntlich angeschlossen.

Was sagen die anderen Parteien?

Nach der Veröffentlichung des Positionspapiers von CDU/CSU im Juni 2020 habe ich alle anderen Bundestagsfraktionen angeschrieben mit der Bitte um eine Stellungnahme zur Frage der Gemeinnützigkeit des E-Sports. Bis auf die FDP-Fraktion haben alle anderen Fraktionen eine Stellungnahme abgegeben:

Gegen eine umfassende Gemeinnützigkeit aller E-Sportdisziplinen haben sich neben der bereits erwähnten CDU/CSU-Fraktion auch die Fraktionen von AfD und Linke ausgesprochen. Diese Parteien teilen die Position des DOSB, wonach E-Sportsimulationen jedoch begünstigt werden könnten.

Für eine umfassende Anerkennung des E-Sports treten die SPD, Grünen und (mutmaßlich) die FDP ein. Insbesondere die SPD verlangt von der CDU/CSU die Einhaltung des Koalitionsvertrages von 2018, indem „E-Sport künftig vollständig als eigene Sportart mit Vereins- und Verbandsrecht an[zu]erkennen“ sei.

Heute, mehr als 2 Jahre nach Verfassen des Koalitionsvertrages, ist die Koalition und mit ihr der Bundestag zur Frage der Gemeinnützigkeit des E-Sports tief gespalten.

Ein Lösungsvorschlag

Zunächst ist festzuhalten, dass der E-Sport – trotz Debatten um Sexismus und Cheatings – in seiner Bedeutung für die Allgemeinheit der Förderung des Hochwasserschutzes und der Hilfe für Spätaussiedler, beides sind anerkannte gemeinnützige Zwecke, in nichts nachsteht. Die gesellschaftliche Bedeutung des E-Sports wird sogar noch weiter zunehmen und damit treten immer mehr Vereine und Stiftungen auf den Plan, die sich in diesem Feld freiwillig und sozial engagieren wollen. Daher ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit des E-Sports zu fordern.

Um dieser Bedeutung des E-Sports jedoch gebührend gerecht zu werden, ist es erforderlich, die Gemeinnützigkeit des gesamten E-Sports anzuerkennen. Denn die E-Sportsimulationen machen nur einen geringen Teil der gegenwärtigen E-Sportgesellschaft aus. Andere Titel wie die zuvor genannten League of Legends oder Counter Strike haben auf Fans und Spieler eine sehr viel größere Anziehungskraft.

Juristisch könnte eine Lösung entweder über eine Gesetzesänderung der Abgabenordnung oder durch eine Ergänzung des Anwendungserlasses zur AO erreicht werden. Im Ergebnis würden beide Wege dem E-Sport die Gemeinnützigkeit zusichern.

Fazit

Das Entgegenkommen des DOSB und der CDU/CSU-Fraktion, wenigstens die E-Sportsimulationen anzuerkennen, wird die Diskussion nicht beruhigen oder beenden können. Der DOSB und seine Anhänger wissen, dass die vollständige Anerkennung der Gemeinnützigkeit des E-Sports in Anbetracht seiner zunehmenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung nur noch eine Frage der Zeit ist.

Für den E-Sport heißt es daher, den Zeitpunkt so schnell wie möglich herbeizuführen, indem unablässig die Anerkennung der Gemeinnützigkeit des E-Sports gefordert wird.

Dr. Oliver Daum, Rechtsanwalt (Kiel)

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