E-Sport: Was tun, wenn das Geld nicht kommt?

Ein großes Problem im E-Sport ist die schlechte Zahlungsmoral. Versprochene Gelder werden entweder zu spät oder gar nicht gezahlt. E-Sportler und Teams wissen dann oftmals nicht, ob und wie sie sich dagegen wehren können. Dieser Beitrag zeigt einfache rechtliche Self-made-Möglichkeiten, wenn das Geld nicht kommt – ganz ohne Anwalt.

Lesedauer ca. 4 Minuten (920 Wörter)

Im E-Sport, sei es im Breitensport, im semi-professionellen Bereich oder im Profi-Bereich, nehmen es viele mit der Zahlungsmoral nicht so genau. Teams warten zum Teil vergeblich auf die erspielten Preisgelder des Turnierveranstalters. Oder E-Sportlern wird die zugesagte monatliche Aufwandsentschädigung vorenthalten. Beispiele dafür, dass finanzielle Zusagen nicht eingehalten werden, gibt es zuhauf. Das schadet dem jungen E-Sport in Deutschland und hemmt zudem seine Entwicklung.

Wenn das versprochene Geld nicht kommt, wissen Teams und E-Sportler häufig nicht, was sie tun können. Ein erster Impuls, der Gang zum Anwalt, ist oft nicht das Richtige und lässt die Sache mitunter eskalieren. Stattdessen gibt es einfache rechtliche Self-made-Möglichkeiten, um sich gegen Schuldner zu Wehr zu setzen. Die werden im Folgenden dargestellt.

Mündliche Verträge gibt es

Zunächst ist mit einem falschen Argument aufzuräumen. Nicht selten ist zu hören, dass kein Vertrag geschlossen worden sei, weil nichts unterschrieben wurde und deshalb kein Anspruch auf Zahlung bestünde. Das ist natürlich nicht richtig. Es gibt zwar Verträge, die unterschrieben (= schriftlich) werden müssen, um gültig zu sein. Aber das betrifft u. a. nur Kaufverträge über Grundstücke oder bestimmte Mietverträge. In der E-Sport-Branche kommt das sog. Schriftformerfordernis höchst selten vor.

Mündliche Verträge sind also voll wirksam und auch Zahlungsansprüche können hierauf gestützt werden. Der Nachteil eines mündlichen Vertrages liegt dagegen in der Beweiskraft: Schriftliche Verträge sind rechtssicherer. Bei mündlichen Verträgen wäre der Anspruch auf Zahlung u. U. schwieriger zu beweisen als mittels einer gedruckten Klausel. Wer aber darauf achtet, dass eine konkrete Absprache zu Preisgeld, Verdienst oder Aufwandsentschädigung zum Beispiel per E-Mail festgehalten wird, kann diesen Nachteil wieder ausgleichen.

Zahlungsfristen beachten

Wenn klar ist, dass ein Anspruch auf Zahlung besteht (und bestenfalls beweisbar ist), dann stellt sich die Frage nach der Zahlungsfrist. Wenn beispielsweise per Mail keine genaue Regelung à la „Zahlung innerhalb von 2 Wochen“ getroffen worden ist, tritt Fälligkeit sofort ein. Das bedeutet, dass derjenige, der das Geld bekommen soll, es sofort verlangen kann und sich vom Schuldner nicht weiter vertrösten lassen muss. Nichtsdestotrotz ist es empfehlenswert, eine Regelung zur Zahlungsfrist zu vereinbaren. Denn die hat einen entscheidenden Vorteil.

Ist eine entsprechende Zahlungsfrist verhandelt worden und steht eine fällige Zahlung aus, dann kommt die Gegenseite automatisch in Verzug. Und der Verzug bringt erhebliche Vorteile mit sich, die gleich erläutert werden. Wenn hingegen keine konkrete Zahlungsfrist geregelt wurde, bedarf es zusätzlich einer Mahnung, um jemanden in Verzug zu setzen. Zahlungsfristen sind also keine unverbindlichen Empfehlungen. Vielmehr sind an deren Versäumnis unangenehme Rechtsfolgen geknüpft.

Wie Mahnungen richtig gehen

Selbst wenn es eine Regelung zu einer Zahlungsfrist gibt, gilt es als sicherer, eine Mahnung zu verschicken. Eine ordnungsgemäße Mahnung sollte u. a. folgende Punkte enthalten: den vollen Namen und Anschrift des Anspruchsinhabers und des Schuldners, den geforderten Betrag und eine Zahlungsfrist. Im Normalfall kann diese 2 Wochen betragen. Zu Beweiszwecken sollte die Mahnung als Einschreiben/Einwurf per Post versendet werden.

Wer möchte, kann auch extra Mahngebühren verlangen. Zur Höhe der Mahngebühren haben die Gerichte unterschiedliche Auffassungen, weil diese nicht gesetzlich festgelegt ist. Mahngebühren von 2,50 € gelten aber als zulässig.

Ganz wichtig: Verzug!

Ist der Schuldner in Verzug, geht es los: Denn von nun an können Verzugszinsen auf den geforderten Betrag erhoben werden. Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach dem Zinssatz der Europäischen Zentralbank. Wer beispielsweise seit dem 01.03.2020 einen Zahlungsanspruch von 10.000 € hat, würde heute 412,19 € Zinsen erhalten. Wem 1.000 € zustehen, kann für den gleichen Zeitraum 41,22 € geltend machen und bei 100 € sind es noch 4,12 €.

Der größte Vorteil des Verzuges liegt allerdings darin, dass etwaige Anwaltskosten ersetzt verlangt werden können. Wird ein Anwalt während des Verzuges mit der Durchsetzung des Zahlungsanspruch beauftragt, können die entstandenen Kosten anschließend vom Schuldner zurückverlangt werden. Schließlich trägt er die Verantwortung dafür, dass er nicht rechtzeitig gezahlt hat. Es lohnt sich also, den Schuldner in Verzug zu setzen. Und dafür benötigt man nicht mal einen Anwalt.

Es geht auch ohne Anwalt

Genau genommen benötigt man auch weiterhin keinen Anwalt. Schließlich kann derjenige, der einen fälligen Zahlungsanspruch hat, einen gerichtlichen Mahnantrag stellen. Das geht online (Quelle) und ohne Anwalt. Die vorzuschießenden Kosten an das Mahngericht sind überschaubar. Allerdings ist die Antragstellung nicht immer ganz einfach und auch die konkreten Erfolgsaussichten variieren von Fall zu Fall.

Wer daher gleich klagen möchte, braucht auch hierfür keinen Anwalt, wenn der Zahlungsanspruch 5.000 € nicht übersteigt. Denn dann würde das Amtsgericht zuständig sein, vor dem jedermann/jedefrau selbst auftreten darf. Bei einer Klage müssten jedoch nahezu immer Gerichtskosten im Voraus entrichtet werden – auch wenn diese bei einem Prozessgewinn vom Schuldner zurückgeholt werden könnten. Bei einem Zahlungsanspruch von 10.000 € beliefen sich die Gerichtskosten auf 798,00 €, bei 1.000 € auf 174 € und bei 100 € wären ganze 114 € zu berappen.

Fazit

Um eine Zahlung zu verweigern bringen manche Schuldner schließlich den Einwand, dass zuvor eine Rechnung ausgestellt werden müsste. Das ist aber pauschal nicht richtig. Denn hierzu kommt es darauf an, was vereinbart wurde bzw. was für ein Vertrag vorliegt. Wer also bereits beim Vertragsschluss achtsam ist, kann teure Fehler vermeiden.

Gerät man tatsächlich an einen säumigen Schuldner, stünden einfache rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, das Problem ggf. selbst lösen zu können. Hierzu benötigt man keinen Anwalt, wenn der Anspruch nicht 5.000 € übersteigt.

Dr. Oliver Daum, Anwalt im E-Sport (Kiel)
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