Mit einer regelrechten Hängepartie verabschiedet sich die Große Koalition damit vom E-Sport. Dass es zu dieser Hängepartie kommen würde, hatte sich jedoch bereits angekündigt. Denn im Mai 2020 veröffentlichte die CDU-Bundestagsfraktion ihr Ehrenamtsgesetz (
Link). Im Schulterschluss mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) schlug die Partei darin vor, nur elektronische Sportartensimulationen als gemeinnützig anzuerkennen. Ziemlich genau ein Jahr später spricht sich die SPD im Bundestagswahlprogramm 2021 (
Link) zwar ebenfalls für eine Gemeinnützigkeit des E-Sports aus, ohne dies jedoch auf bestimmte Titel zu beschränken. Das zeigt, dass die Koalitionäre jeweils für sich durchaus Handlungsbedarf erkennen. Allerdings besteht erkennbar seit Monaten Uneinigkeit darüber, ob der gesamte E-Sport oder, mit den elektronischen Sportartensimulationen, nur ein kleiner Teil hiervon gemeinnützig werden soll.
Die alte Koalition hat dem E-Sport aber auch einen Bonbon dagelassen. Sie hat ausdrücklich erklärt, dass nicht der DOSB die Frage beantwortet, welche Sportart gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung ist. Damit wird der Weg frei für die Finanzämter, die Frage der Gemeinnützigkeit des E-Sports unter den Förderzweck „Sport“ zu fassen. Ist E-Sport am Ende doch Sport?